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Für die Lohnabrechnungsstelle


Benefits richtig verbuchen.
Vom ersten Lauf an.

Welche Lohnart wohin gehört, wie die Abrechnung danach aussieht und woran die Ersteinführung sonst scheitert.

Worum es hier geht

Vorab

Wir sind auf Mitarbeiterprogramme zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität spezialisiert. In den letzten Monaten haben wir gemeinsam mit dem Unternehmen ein Benefit-System aufgebaut: das Konzept, Kommunikationsunterlagen im Design des Unternehmens, Material für Vorstellungsgespräche und Onboarding sowie Broschüren für die bestehende Belegschaft.

Jeder Mitarbeiter hat die Benefits in einem persönlichen Gespräch erklärt bekommen. Die Resonanz war sehr gut. Ein Teil der Belegschaft beteiligt sich zusätzlich mit einer eigenen Entgeltumwandlung an der Betriebsrente. Wenn Mitarbeiter gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber in ihre finanzielle Zukunft investieren, ist das ein starkes Zeichen für die Bindung ans Unternehmen.

Damit dieser Start nicht bei der ersten Abrechnung kippt, haben wir diese Seite zusammengestellt. Eine Korrektur im Folgemonat bedeutet für die Mitarbeiter höhere Abzüge, die sie nicht einordnen können. Das verunsichert und kostet einen Teil der Wirkung, die vorher aufgebaut wurde.

Was wir hier leisten und was nicht

Wir sind eine Beratungsgesellschaft mit Zulassung zur Versicherungsvermittlung nach § 34d GewO und führen ausdrücklich keine Steuerberatung und keine Lohnbuchführung durch. Diese Seite ist eine Hilfestellung zur Systematik und zu den Möglichkeiten, keine Anweisung und keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Die Beurteilung des konkreten Falls liegt bei Ihnen. Wenn Sie zu einer anderen Einschätzung kommen als wir sie hier darstellen, sprechen Sie uns gerne an. Wir lernen bei solchen Rückmeldungen regelmäßig dazu.

Zum Programm

Die Masken orientieren sich an DATEV, weil wir es am häufigsten antreffen. Es sind Nachbauten, je nach Version kann das Layout abweichen. Bei anderen Lohnprogrammen sehen die Eingabefelder anders aus, die Systematik dahinter ist aber dieselbe.

Kurzer Draht

Wenn beim Einrichten etwas unklar ist, rufen Sie uns gerne an, bevor der erste Lauf rausgeht. Über eine Probeabrechnung schauen wir auch gerne gemeinsam drüber.

Telefon 08161 7895010  ·  E-Mail kontakt@enevo-gmbh.de  ·  Web enevo-gmbh.de

Stand der Rechtslage: September 2026. Alle Werte für das Kalenderjahr 2026.

Zwei Personen sehen sich am Schreibtisch gemeinsam eine Abrechnung an, daneben ein Bildschirm mit einer Tabelle.

Die Grenzen, um die es geht

Rahmen 2026

Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung 2026: 101.400 € im Jahr, bundeseinheitlich. Daraus ergeben sich die beiden Förderrahmen.

Steuerfrei  § 3 Nr. 63
8.112 €
8 % der BBG, im Jahr
entspricht 676 € monatlich
Beitragsfrei  SvEV
4.056 €
4 % der BBG, im Jahr
entspricht 338 € monatlich
Zuschuss im Werk
100 € + 20 %
fester Betrag im Monat, dazu
20 % der Entgeltumwandlung

Der Betrag zwischen 4 % und 8 % bleibt steuerfrei, ist aber sozialversicherungspflichtig. Beide Grenzen sind Jahresbeträge, keine Monatsbeträge.

Wichtig: Der Arbeitgeberzuschuss zählt mit hinein. Jeder umgewandelte Euro erzeugt 1,20 € Beitrag. Daraus ergeben sich die Obergrenzen:

GrenzemonatlichRechnungmax. Umwandlung
beitragsfrei (4 %)338,00 €(338,00 € − 100,00 €) ÷ 1,2198,33 €
steuerfrei (8 %)676,00 €(676,00 € − 100,00 €) ÷ 1,2480,00 €

Wandelt ein Mitarbeiter mehr als 198,33 € um, wird der übersteigende Teil sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei bleibt er bis 480,00 €.

Fall ARein arbeitgeberfinanziert

Der Betrieb zahlt den Beitrag vollständig selbst. Es gibt keinen Gehaltsverzicht des Mitarbeiters und damit auch keinen Pflichtzuschuss. Beispiel: 100,00 € monatlich in eine Direktversicherung.

DATEV LODAS

DATEV LODASMandant 12345 · Musterfirma GmbH
Personaldaten  |  Entlohnung  |  Betriebliche Altersvorsorge  |  Vertragsdaten
Allgemeine Angaben
Arbeitgeberanteil
Arbeitnehmeranteil
Zusatzangaben
DurchführungswegDirektversicherung
VersorgungsträgerMusterversicherung AG
Vertragsbeginn01.01.2026
Steuerpflichtsteuerfrei § 3 Nr. 63 EStG1
Arbeitgeberanteil monatlich100,002
Arbeitnehmeranteil monatlich0,003
AG-Pflichtzuschuss-Variantekeine4
Ausgabe auf der Abrechnung über Lohnart 901  ·  Arbeitgeberanteil bAV
1Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG. Nicht mit der Pauschalversteuerung nach § 40b für Altzusagen verwechseln.
2Der volle Beitrag steht hier. Er läuft über Lohnart 901.
3Bleibt leer. Es gibt keinen Gehaltsverzicht.
4Bleibt leer. Ohne Entgeltumwandlung entsteht kein Anspruch auf den Pflichtzuschuss.

DATEV Lohn und Gehalt

DATEV LOHN UND GEHALTMandant 12345 · Musterfirma GmbH
Erfassen  |  Personaldaten  |  Betriebliche Altersvorsorge  |  Vertrag
Vertragsdaten
Beiträge
Bescheinigung
Lohnart Arbeitgeberanteil4700   Betriebl.AV, AG, lfd, § 3 Nr. 63 EStG1
Betrag monatlich100,002
Gehaltsverzicht Arbeitnehmer0,00
Variante AG-Pflichtzuschussnicht belegt3
Automatik-Lohnart 5200  ·  bAV AG-Pflichtz, lfd  ·  wird hier nicht ausgelöst
1Standardlohnart 4700. Soll die Betriebsrente auf der Abrechnung anders benannt werden, kopieren Sie 4700 auf eine freie Lohnartennummer und benennen sie um.
2Voller Beitrag. Fließt aufgrund der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht in das Gesamtbrutto.
3Bleibt leer, sonst wird zusätzlich Lohnart 5200 gezogen.

Achtung bei 4701

Die Lohnart 4701 ist keine DATEV-Standardlohnart. Existiert sie im Mandanten, ist sie eine Kopie von 4700. Dann bitte die Steuer- und SV-Schlüsselung prüfen.

Fall BMischfinanziert: Festbetrag plus 20 %

Der Betrieb zahlt je Mitarbeiter einen festen Zuschuss von 100,00 € im Monat. Wer zusätzlich aus dem eigenen Brutto umwandelt, bekommt darauf noch einmal 20 % obendrauf. Im Beispiel wandelt der Mitarbeiter 100,00 € um.

BestandteilHerkunftBetrag
EntgeltumwandlungGehaltsverzicht des Mitarbeiters100,00 €
Fester ZuschussArbeitgeber, unabhängig von der Umwandlung100,00 €
Zuschuss 20 %Arbeitgeber, 20 % von 100,00 €20,00 €
Beitrag in den Vertragdavon 120,00 € Arbeitgeberanteil220,00 €

Zwei Verträge, nicht einer

Arbeitgeberleistung und Gehaltsverzicht gehören in zwei getrennte Verträge. In einem Vertrag zusammengefasst stimmen die Auswertungen nicht.

Der Arbeitgeberanteil wird als ein Betrag erfasst, also die 120,00 €. Fester und prozentualer Teil werden nicht getrennt abgerechnet.

DATEV LODAS

DATEV LODASVertrag 1 von 2 · Entgeltumwandlung
Personaldaten  |  Entlohnung  |  Betriebliche Altersvorsorge  |  Vertragsdaten
Allgemeine Angaben
Arbeitgeberanteil
Arbeitnehmeranteil
Steuerpflichtsteuerfrei § 3 Nr. 63 EStG
Arbeitnehmeranteil monatlich100,001
Art der Umwandlunglaufendes Entgelt
Gehaltsverzicht mindert Steuer- und SV-Brutto, nicht das Gesamtbrutto
DATEV LODASVertrag 2 von 2 · Arbeitgeberanteil
Personaldaten  |  Entlohnung  |  Betriebliche Altersvorsorge  |  Vertragsdaten
Allgemeine Angaben
Arbeitgeberanteil
Arbeitnehmeranteil
Arbeitgeberanteil monatlich120,002
AG-Pflichtzuschuss-Variantekeine3
Ausgabe über Lohnart 901  ·  nicht über 891
1Der umgewandelte Betrag. Er wird vom Steuer- und SV-Brutto abgezogen.
2Der komplette Arbeitgeberanteil aus Festbetrag und 20 %: 100,00 € + 20,00 € = 120,00 €. Nicht in zwei Positionen aufteilen.
3Muss leer bleiben, sonst rechnet LODAS zusätzlich 15 % über Lohnart 891 und der Arbeitgeberanteil steigt auf 135,00 €.

DATEV Lohn und Gehalt

DATEV LOHN UND GEHALTMandant 12345 · Musterfirma GmbH
Erfassen  |  Personaldaten  |  Betriebliche Altersvorsorge
Vertrag 1 · Entgeltumwandlung
Vertrag 2 · Arbeitgeberanteil
Gehaltsverzicht monatlich100,001
Lohnart Arbeitgeberanteil4700   Betriebl.AV, AG, lfd, § 3 Nr. 63 EStG2
Betrag Arbeitgeberanteil120,002
Variante AG-Pflichtzuschussnicht belegt3
Lohnart 5200 bleibt ungenutzt  ·  sonst 15 % zusätzlich
1Der Gehaltsverzicht. Er darf laut Entgeltbescheinigungsverordnung nicht in das Gesamtbrutto einfließen, muss aber Steuer- und SV-Brutto mindern.
2Die vollen 120,00 € über Lohnart 4700.
3Leer lassen. Aktiviert wäre 5200 zusätzlich aktiv.

Festbetrag plus 20 %, nicht 15 %

Der kritische Punkt

Der gesetzliche Pflichtzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG beträgt 15 %. Hier zahlt der Betrieb mehr: 100,00 € fest plus 20 % der Umwandlung. Beides steht in der Versorgungsordnung.

Steuer- und sozialversicherungsrechtlich sind Pflichtzuschuss und freiwilliger Anteil gleich. Technisch nicht: Bei aktivierter Pflichtzuschuss-Variante rechnen beide Programme zusätzlich 15 %.

VorgehenErgebnisArbeitgeberanteil
Nur Pflichtzuschuss-Variante aktiviertEs fließen 15 % von 100,00 €. Festbetrag und die zusätzlichen 5 % fehlen. Beitragsrückstand beim Versicherer.15,00 €
Pflichtzuschuss-Variante plus 120,00 € als ArbeitgeberanteilBeide Zuschüsse addieren sich. Fällt oft erst nach Monaten auf.135,00 €
120,00 € als Arbeitgeberanteil, Variante leerRichtig. Ein Feld, ein Betrag, keine Automatik dazwischen.120,00 €

Regel für diesen Mandanten

Arbeitgeberanteil je Mitarbeiter rechnen und als einen Betrag erfassen. Formel: 100,00 € + 20 % der Entgeltumwandlung. Die Pflichtzuschuss-Automatik bleibt aus, also LODAS 891 beziehungsweise Lohn und Gehalt 5200.

Ändert sich die Umwandlung, ändert sich der Arbeitgeberanteil. Dann beide Verträge anpassen.

Rechenhilfe für die Erfassung

Entgeltumwandlung20 % daraufArbeitgeberanteilBeitrag gesamtSV-Status
0,00 €0,00 €100,00 €100,00 €frei
50,00 €10,00 €110,00 €160,00 €frei
100,00 €20,00 €120,00 €220,00 €frei
150,00 €30,00 €130,00 €280,00 €frei
198,33 €39,67 €139,67 €338,00 €Grenze erreicht
250,00 €50,00 €150,00 €400,00 €62,00 € beitragspflichtig

Ist der gesetzliche Pflichtzuschuss damit abgedeckt?

Ja. Schon der prozentuale Teil liegt mit 20 % über den geforderten 15 %, der Festbetrag kommt obendrauf. In der Versorgungsordnung steht: 100,00 € monatlich zuzüglich 20 % des umgewandelten Entgelts, mindestens jedoch der gesetzliche Pflichtzuschuss.

Wenn die 4-%-Grenze überschritten wird

Der Festbetrag belegt schon 100,00 € der 338,00 €. Die Grenze ist deshalb bei 198,33 € Umwandlung erreicht. Bei 250,00 € Umwandlung liegt der Beitrag bei 400,00 €, die Differenz von 62,00 € ist beitragspflichtig und bleibt steuerfrei.

In LODAS zu prüfen

Für beitragspflichtige Anteile muss die Stammlohnart 892 in der Auswertungssteuerung angelegt sein. Fehlt sie, sind die Beiträge zu niedrig. Betrifft jeden, der mehr als 198,33 € umwandelt.

So sieht es auf der Abrechnung aus

Musterabrechnung

Mischfinanziert, 100,00 € Umwandlung, 120,00 € Arbeitgeberanteil. Bruttogehalt 3.500,00 €, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer.

Musterfirma GmbH
Musterstraße 1 · 12345 Musterstadt
Entgeltabrechnung
März 2026
Mitarbeiter Max Mustermann Pers.-Nr. 0042 StKl I KV-Zusatz ja PV-Zuschlag kinderlos
Bezüge
100Gehalt3.500,00
ohneEntgeltumwandlung bAV (Gehaltsverzicht)− 100,00
901Arbeitgeberanteil bAV  100,00 € fest + 20,00 € Zuschuss, st/sv-frei120,00
Gesamtbrutto3.500,00
Steuerbrutto3.400,00
SV-Brutto3.400,00
Gesetzliche Abzüge
Lohnsteuer448,00
Solidaritätszuschlag0,00
Krankenversicherung297,50
Pflegeversicherung81,60
Rentenversicherung316,20
Arbeitslosenversicherung44,20
Summe Abzüge1.187,50
Nettoabzüge
Weiterleitung bAV (bereits im Brutto berücksichtigt)100,00
Auszahlungsbetrag2.212,50 €
Beispielrechnung. Sozialversicherung mit den Beitragssätzen 2026 und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %, Pflegeversicherung mit Zuschlag für Kinderlose. In Sachsen gelten abweichende Anteile bei der Pflegeversicherung. Die Lohnsteuer ist ein gerundeter Beispielwert für Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und ersetzt keine Berechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan. Maßgeblich ist Ihre tatsächliche Abrechnung.

Die drei Zeilen, auf die es ankommt

1Der Gehaltsverzicht steht nicht im Gesamtbrutto. Das Gesamtbrutto bleibt bei 3.500,00 €. Nur Steuer- und SV-Brutto sinken auf 3.400,00 €. So verlangt es die Entgeltbescheinigungsverordnung.
2Der Arbeitgeberanteil erhöht das Brutto nicht. Die 120,00 € werden ausgewiesen, fließen aber weder ins Gesamtbrutto noch in Steuer oder Sozialversicherung.
3Der Auszahlungsbetrag sinkt nicht um 100 €. Weil Steuer und Sozialversicherung auf dem gekürzten Brutto berechnet werden, kostet die Umwandlung den Mitarbeiter nur 49,75 € netto.

Ohne Betriebsrente

2.262,25 €
Auszahlung bei 3.500,00 € Brutto

Mit Betriebsrente

2.212,50 €
Auszahlung, dazu 220,00 € im Vertrag

Was das bedeutet

Der Mitarbeiter hat 49,75 € weniger auf dem Konto. In seinen Vertrag fließen 220,00 €. Aus einem Euro Netto werden also rund 4,40 € Beitrag.

Der Betrieb spart auf den umgewandelten 100,00 € rund 21,15 € Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und zahlt 120,00 € Zuschuss. Der tatsächliche Mehraufwand liegt damit bei rund 98,85 € für einen Beitrag von 220,00 €.

Wer nicht umwandelt, bekommt trotzdem etwas

Wer nichts umwandelt, erhält trotzdem die 100,00 €, nur ohne die 20 % obendrauf. Abgerechnet wie Fall A, mit einem Vertrag und ohne Gehaltsverzicht.

Checkliste

Vor dem Abrechnungslauf

Bei Mischfinanzierung sind zwei Verträge angelegt, nicht einer.
Der Arbeitgeberanteil ist als ein Betrag erfasst: 100,00 € plus 20 % der Entgeltumwandlung.
Die Pflichtzuschuss-Variante ist nicht zusätzlich aktiviert. Auf der Abrechnung erscheint 901 beziehungsweise 4700, nicht 891 oder 5200.
Die Umwandlung liegt unter 198,33 €, sonst ist der Gesamtbeitrag über 338 €. In dem Fall ist in LODAS die Stammlohnart 892 in der Auswertungssteuerung angelegt.
Bei Änderung der Entgeltumwandlung ist auch der Arbeitgeberanteil neu gerechnet und in beiden Verträgen angepasst.
Mitarbeiter ohne Entgeltumwandlung erhalten den Festbetrag von 100,00 € trotzdem, abgerechnet über nur einen Vertrag.
Das Gesamtbrutto auf der Abrechnung ist unverändert, nur Steuer- und SV-Brutto sind gemindert.
Die Summe der Beiträge stimmt mit der Abbuchung des Versicherers überein.
Für den Buchungsbeleg ist je Vertrag eine eigene Buchungszeile eingerichtet.
Bei Neueintritten und Austritten sind die Verträge zum richtigen Monat begonnen oder beendet.

Lohnarten auf einen Blick

ProgrammLohnartBedeutung
LODAS901Arbeitgeberanteil bAV · hier gehört der Arbeitgeberanteil hin
LODAS891AG-Pflichtzuschuss 15 % · in diesem Werk nicht verwenden
LODAS892sozialversicherungspflichtiger Anteil oberhalb 4 % der BBG
Lohn und Gehalt4700Betriebl.AV, AG, lfd, § 3 Nr. 63 EStG · hier gehört der Arbeitgeberanteil hin
Lohn und Gehalt5200bAV AG-Pflichtzuschuss, laufend · in diesem Werk nicht verwenden

Noch Fragen offen

Wir gehen es mit Ihnen durch.

Wenn eine Maske anders aussieht als hier gezeigt oder ein Wert nicht aufgeht, rufen Sie uns an. Wir kennen die Einrichtung im jeweiligen Betrieb und klären das in der Regel im Gespräch.