Prüfung Ihrer Zusage
Viele Zusagen stammen aus früheren Jahrzehnten und wurden seitdem nicht regelmäßig überprüft. Wir lesen den Vertrag, die Beschlüsse und das Gutachten und sagen Ihnen, ob das heute noch trägt.
Wenn Pensionsverpflichtungen die Bilanz belasten: Direktzusagen, Zeitwertkonten und Auslagerungen, unter unserer Spezialmarke Pensiona.
Wir haben Pensiona als Unionsmarke schützen lassen. Eingetragen beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) unter der Nummer 019338968, gültig in allen Mitgliedstaaten der EU.
Das ist mehr als eine Formalie. Eine eingetragene Marke bedeutet: Die Bezeichnung steht dauerhaft für unsere Arbeit und kann nicht von anderen für vergleichbare Leistungen verwendet werden. Wer mit uns arbeitet, weiß, mit wem er es zu tun hat.
Viele bestehende Pensionszusagen stammen aus früheren Jahrzehnten. Nicht jede Zusage wurde seitdem regelmäßig überprüft. Der Ordner steht im Schrank, der Steuerberater bucht jedes Jahr die Zuführung, und alle gehen davon aus, dass das schon passt.
In der Zwischenzeit haben sich die Sterbetafeln geändert, die Überschüsse der Versicherer sind deutlich gefallen, der Gesetzgeber hat nachgeschärft und die Rechtsprechung hat mehrfach neu sortiert, was steuerlich anerkannt wird und was nicht. Eine Zusage, die vor zwanzig Jahren sauber war, kann heute eine Lücke haben, die niemand bemerkt hat.
Ein schematisches Beispiel macht den Abstand deutlich. Für eine Altersrente von 12.000 € im Jahr weist die Steuerbilanz für einen 65-jährigen Mann rund 139.000 € aus. Ein Versicherer, der genau diese Rente lebenslang garantieren soll, verlangte 2022 dafür rund 436.000 €. Das ist mehr als das Dreifache.
Wir schauen uns das an. Nüchtern, mit Zahlen, ohne Drama.
Eine Pensionszusage wird dreimal unterschiedlich bewertet. Die Steuerbilanz zeigt regelmäßig den kleinsten Wert, die Handelsbilanz einen höheren, und der tatsächliche Kapitalbedarf steht in keiner der beiden. Die Differenz bleibt beim Unternehmen.
Teilwert nach § 6a EStG, fester Rechnungszins 6 %
Der Zinssatz steht seit Jahrzehnten fest und hat mit dem Kapitalmarkt nichts zu tun. Er bestimmt, wie viel Aufwand das Unternehmen absetzen darf, nicht wie hoch die Verpflichtung ist.
BilMoG, Durchschnittszins der Deutschen Bundesbank
Der maßgebliche Zinssatz wird monatlich veröffentlicht und verändert die Bewertung laufend. Die Verpflichtung fällt hier regelmäßig deutlich höher aus als in der Steuerbilanz.
Anlagestrategie, Zins, Kosten, Langlebigkeit
Das Kapital, das zur Fälligkeit tatsächlich vorhanden sein muss, damit die Rente bis zum Ende gezahlt werden kann. Diese Größe steht in keiner Bilanz und sollte gesondert geprüft werden.
Wer eine Rückdeckungsversicherung allein an der steuerlichen Pensionsrückstellung ausrichtet, kann den tatsächlichen Finanzierungsbedarf unterschätzen. Reichen die Versicherungsleistungen für die zugesagte Versorgung nicht aus, muss das Unternehmen die Differenz zusätzlich finanzieren. Pensiona prüft, ob und in welcher Höhe eine Finanzierungslücke besteht, und zeigt, welche Maßnahmen erforderlich sind, um sie zu schließen.
Sie steht in Ihrer Bilanz, ihre Bewertung verändert sich im Laufe der Zeit, und irgendwann wird sie fällig. Wir sorgen dafür, dass Sie zu diesem Zeitpunkt nicht überrascht werden.
Viele Zusagen stammen aus früheren Jahrzehnten und wurden seitdem nicht regelmäßig überprüft. Wir lesen den Vertrag, die Beschlüsse und das Gutachten und sagen Ihnen, ob das heute noch trägt.
Eine Rückstellung ist eine Buchung, kein Geld. Wir rechnen aus, wie viel Kapital bei Fälligkeit wirklich gebraucht wird und was davon heute gedeckt ist.
Berufsunfähigkeit, Todesfall oder ein vorzeitiges Ausscheiden verändern Ihre Bilanz über Nacht. Wir zeigen Ihnen, welche dieser Fälle abgesichert sind und welche nicht.
Probezeit, Pensionsalter, Gesellschafterbeschluss, Erdienbarkeit. Fehler können die steuerliche Anerkennung gefährden und erhebliche steuerliche Folgen haben. Wir prüfen die Punkte, auf die der Betriebsprüfer schaut.
Eine Rückdeckungsversicherung schützt nur, wenn sie wirksam verpfändet ist. Als Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie außerdem oft nicht über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.
Nachfinanzieren, einfrieren oder auf einen Pensionsfonds auslagern. Welcher Weg passt, hängt von Alter, Zeit und Liquidität ab. Wir rechnen die Varianten durch, bevor Sie entscheiden.
Kein Käufer übernimmt gern eine Verpflichtung, die er nicht einschätzen kann. Wer in einigen Jahren übergeben will, sollte die Zusage jetzt in Ordnung bringen.
Versorgung für Leistungsträger, ohne dass Ihre Bilanz belastet wird. Steuerlich hoch dotierbar, bei Arbeitgeberfinanzierung sozialversicherungsfrei, dafür fließt die Liquidität sofort ab.
Wenn die Finanzierung flexibel gestaltet werden soll. Dann aber von Anfang an mit passender Rückdeckung, abgesicherten vorzeitigen Fällen und einer sauberen Verpfändung.
Ihr eigener Fall ist der mit den meisten Regeln. Erdienbarkeit, Angemessenheit und Insolvenzschutz klären wir vorher, nicht hinterher.
Nicht jeder will eine Rente ab 67. Manche wollen früher aussteigen oder eine längere Auszeit. Dafür gibt es einen eigenen Weg.
Eine Zusage, die einmal geprüft wurde, ist nicht für immer geprüft. Wir schauen jedes Jahr auf die Entwicklung und melden uns, wenn etwas nachzujustieren ist.
Bringen Sie die Zusage mit, das letzte Gutachten und die Unterlagen zur Rückdeckung. Danach wissen Sie, ob alles in Ordnung ist oder wo Handlungsbedarf besteht.
Wir bewerten nicht allein. Gutachter, Sachverständige und Fachanwälte sind als Systempartner fest eingebunden. Was wir Ihnen vorschlagen, ist vorher geprüft.
Zusagen, Gutachten, Bilanzauszüge, Rückdeckungen. Vor dem ersten Gespräch, nicht danach.
Was steht in der Bilanz, was ist tatsächlich gedeckt, wo entsteht in den nächsten Jahren Druck? Die Bewertung stützen wir auf Gutachter und Sachverständige.
Meist mehrere. Mit Kosten, steuerlicher Wirkung und Konsequenzen, abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.
Verträge, Nachträge, Betriebsvereinbarungen, ausgearbeitet und geprüft von Fachanwälten. Und auf Wunsch die laufende Verwaltung.
Schicken Sie uns die Unterlagen. Nach der Sichtung sagen wir Ihnen, ob sich eine Umstellung rechnet.