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Recht und Rechtsprechung

Nach längerer Krankheit zurück.

Was beim betrieblichen Eingliederungsmanagement wichtig ist.

Enevo Redaktion · Recht und Rechtsprechung · 04.08.2026

Worum es geht

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Ziel ist zu klären, wie Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Was in der Praxis zählt

Das Verfahren lebt von Freiwilligkeit und Vertrauen. Der Mitarbeiter muss vorab über Ziel, Beteiligte sowie Art und Umfang der verwendeten Daten informiert werden. Er kann entscheiden, ob er teilnimmt. Das Gespräch ist keine medizinische Untersuchung und verlangt keine Offenlegung einer Diagnose.

Wie Unternehmen vorgehen können

Im Mittelpunkt stehen mögliche Anpassungen der Arbeit. Das können Arbeitszeit, Aufgaben, technische Hilfen, Arbeitsplatzgestaltung oder ein schrittweiser Wiedereinstieg sein. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von Tätigkeit, Betrieb und persönlicher Situation ab.

Worauf bei der Umsetzung zu achten ist

BEM Daten sollten getrennt von der üblichen Personalakte und nur so weit wie erforderlich verarbeitet werden. Rollen, Einladungen, Einwilligungen und Dokumentation brauchen einen klaren Ablauf.

Fazit

Ein gutes Verfahren beginnt nicht mit einem Formular, sondern mit einer respektvollen Einladung. Unternehmen sollten Führungskräfte schulen und bei schwierigen Fällen fachliche Unterstützung hinzuziehen.

Fragen für das eigene Unternehmen

  • Wer erkennt das Erreichen der sechs Wochen und versendet die Einladung?
  • Sind Freiwilligkeit, Datenschutz und Beteiligte verständlich erklärt?
  • Welche betrieblichen Anpassungen können geprüft werden?
  • Wie wird die Dokumentation geschützt?

Quellen und fachliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch IX, § 167 Prävention und BEM

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Die Beiträge wurden redaktionell für Enevo erstellt. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Rechtliche, steuerliche, versicherungstechnische und betriebliche Fragen müssen anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.

Wie unsere Beiträge entstehen, welche Quellen wir nutzen und welche Rolle künstliche Intelligenz dabei spielt, steht in den redaktionellen Hinweisen.

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