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bKV und Gesundheit

bKV in Elternzeit, Krankheit und unbezahltem Urlaub:
Was vorab geregelt sein sollte.

Wenn die Entgeltzahlung ruht, stellt sich schnell die Frage, ob der Versicherungsschutz weiterbesteht. Eine allgemeine Antwort gibt es nicht.

Enevo Redaktion · bKV und Gesundheit · 26.03.2026

Warum diese Fälle besondere Aufmerksamkeit brauchen

Eine betriebliche Krankenversicherung wird häufig über den Arbeitgeber finanziert und über einen Gruppenvertrag organisiert. Elternzeit, längere Arbeitsunfähigkeit oder unbezahlter Urlaub verändern aber die laufende Entgeltzahlung. Das Arbeitsverhältnis kann fortbestehen, während einzelne Hauptpflichten ruhen. Daraus folgt nicht automatisch, wie mit dem Versicherungsbeitrag umzugehen ist.

Krankheit ist nicht gleich Langzeiterkrankung

Während der gesetzlichen Entgeltfortzahlung läuft vieles zunächst wie gewohnt weiter. Endet die Entgeltfortzahlung, muss geprüft werden, was Versorgungsordnung, Arbeitsvertrag, Gruppenvertrag und Tarifbedingungen vorsehen. Möglich sind eine weitere Arbeitgeberfinanzierung, eine vorübergehende Beitragsregelung oder andere vertragliche Lösungen. Entscheidend sind die tatsächlich vereinbarten Bedingungen.

Elternzeit und unbezahlter Urlaub

Auch hier sollte das Unternehmen nicht erst reagieren, wenn der erste Fall eintritt. Soll der Schutz weiterlaufen? Wer trägt den Beitrag? Gibt es eine Möglichkeit zur eigenen Beitragszahlung? Ab wann greift eine Unterbrechung und wie erfolgt die Wiederaufnahme? Eine klare Regelung verhindert, dass Mitarbeiter und Personalabteilung unterschiedliche Erwartungen haben.

Gute Kommunikation gehört zur Leistung

Mitarbeiter sollten bereits bei Einführung der bKV erfahren, was in Zeiten ohne laufendes Entgelt gilt. Im konkreten Fall empfiehlt sich eine rechtzeitige schriftliche Information mit Ansprechpartner, Fristen und möglichen Wahlrechten. Das macht aus einer guten Leistung auch einen verlässlichen Prozess.

Was Unternehmen vorab klären sollten

  • Welche Regel enthält der Gruppenvertrag für entgeltfreie Zeiten?
  • Wer trägt Beiträge während einer Unterbrechung?
  • Welche Meldefristen gelten gegenüber dem Versicherer?
  • Wie werden Unterbrechung und Wiederaufnahme dokumentiert?

Quellen und weiterführende Grundlagen

§ 15 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz

§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz

Hinweis

Ein Impuls. Keine Lösung von der Stange.

Die vorgestellten Ideen passen möglicherweise nicht zu jedem Unternehmen und jeder Branche. Dennoch halten wir sie für wertvolle Impulse, weil sie aus Fragestellungen entstehen, die uns in unserem Beratungsalltag regelmäßig begegnen.

Unsere Beiträge werden redaktionell aufbereitet und sollen Ihnen neue Perspektiven und konkrete Anregungen für Ihr Unternehmen geben. Sie stellen jedoch keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Vor der Umsetzung sollten die jeweiligen arbeitsrechtlichen, steuerlichen und betrieblichen Voraussetzungen gemeinsam mit Ihrem Steuerberater und gegebenenfalls einer spezialisierten Rechtsberatung geprüft werden.

Sie möchten einen Impuls vertiefen oder sich über mögliche Ansätze für Ihr Unternehmen austauschen? Gerne können Sie ein persönliches Gespräch mit unserem Geschäftsführer Alen Grajcevci vereinbaren.

Wie unsere Beiträge entstehen, welche Quellen wir nutzen und welche Rolle künstliche Intelligenz dabei spielt, steht in den redaktionellen Hinweisen.

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