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bAV und Pensionsmanagement

Der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung.

Warum nicht jede Abrechnung gleich aussieht.

Enevo Redaktion · bAV und Pensionsmanagement · 08.04.2026

Worum es geht

Bei einer Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber grundsätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich weiterleiten, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Diese Formulierung ist entscheidend. Der Zuschuss ist nicht in jedem Fall automatisch gleich hoch.

Was in der Praxis zählt

Liegt das Entgelt bereits oberhalb bestimmter Beitragsbemessungsgrenzen, kann die tatsächliche Ersparnis geringer sein oder in einzelnen Zweigen entfallen. Tarifverträge können außerdem besondere Regelungen enthalten. Deshalb sollte die Lohnabrechnung nicht nur einen festen Prozentsatz übernehmen, ohne die Grundlage zu kennen.

Wie Unternehmen vorgehen können

Unternehmen können freiwillig eine einfachere und großzügigere Regelung wählen, etwa einen pauschalen Zuschuss unabhängig von der konkreten Ersparnis. Das kann Verwaltung und Kommunikation erleichtern. Dann muss die Regelung aber eindeutig formuliert und wirtschaftlich kalkuliert sein.

Worauf bei der Umsetzung zu achten ist

Auch Bestandsverträge verdienen Aufmerksamkeit. Unterschiedliche Zuschüsse, alte Vereinbarungen und neue Mitarbeiter führen schnell zu uneinheitlichen Abläufen. Eine Bestandsaufnahme schafft Transparenz und verhindert zufällige Unterschiede.

Fazit

Vor der Umsetzung sollten Versorgung, Lohnabrechnung und arbeitsrechtliche Regelung zusammengeführt werden. Nur dann stimmt der kommunizierte Zuschuss mit der tatsächlichen Abrechnung überein.

Fragen für das eigene Unternehmen

  • Welche tariflichen Vorgaben gelten?
  • Wie wird die konkrete Sozialversicherungsersparnis ermittelt?
  • Soll der gesetzliche Mindestzuschuss oder eine einheitliche bessere Regelung gelten?
  • Sind Altverträge und neue Verträge gleich behandelt?

Quellen und fachliche Grundlagen

Betriebsrentengesetz, insbesondere §§ 1a, 1b und 4

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, FAQ zur Betriebsrente

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Die Beiträge wurden redaktionell für Enevo erstellt. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Rechtliche, steuerliche, versicherungstechnische und betriebliche Fragen müssen anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden.

Wie unsere Beiträge entstehen, welche Quellen wir nutzen und welche Rolle künstliche Intelligenz dabei spielt, steht in den redaktionellen Hinweisen.

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