Betriebsrente
to go.
Nehmen Sie Ihren Vertrag beim Jobwechsel einfach mit zum neuen Arbeitgeber. So unkompliziert wie ein Kaffee to go. Ihre Betriebsrente bleibt Ihnen vollständig erhalten, durch den Wechsel verlieren Sie nichts.
Vertrag mitnehmen.
In zwei Minuten erledigt. Wir brauchen nur wenige Angaben und stimmen die Übertragung dann direkt mit Ihrem neuen Arbeitgeber ab. Warum sich das lohnt, lesen Sie darunter.
Stefanie Klein
Leitung Geschäftskundenbetreuung · Prokuristin
Sie sind unsicher, ob die Mitnahme bei Ihnen funktioniert, oder haben eine Frage zu Ihrem Vertrag? Rufen Sie mich gerne an.
Bestehenden Vertrag mitnehmen.
In Ihrer Betriebsrente steckt Geld, das für Ihre Zukunft arbeitet. Sie ist steuerlich gefördert aufgebaut, oft mit einem Zuschuss des Arbeitgebers, und soll Sie ein ganzes Arbeitsleben begleiten.
- Ihr Guthaben bleibtAlles, was bisher eingezahlt wurde, bleibt vollständig erhalten und läuft weiter, auch nach dem Wechsel.
- Auch der Anteil vom ArbeitgeberEin Teil wurde von Ihrem bisherigen Arbeitgeber finanziert. Dieses Geld gehört Ihnen und bleibt Ihnen erhalten.
- Die Förderung läuft weiterWas Sie netto aufwenden, ist nur ein Teil dessen, was für Sie arbeitet. Steuer- und Sozialabgabenvorteile bleiben erhalten, wenn der Vertrag weiterläuft.
Ihre Betriebsrente soll Sie
ein Arbeitsleben begleiten.
Was Sie effektiv einzahlen, ist nur ein Bruchteil dessen, was am Ende für Sie arbeitet. Der Staat legt über die Förderung bei Steuer und Sozialabgaben kräftig drauf, Ihr Arbeitgeber gibt einen Zuschuss dazu. Dieser Hebel geht verloren, wenn der Vertrag nach dem Wechsel liegen bleibt.
Beispielrechnung: Ihr geldwerter Vorteil.
| Position | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Gesetzliche Förderung | 70 € | 840 € |
| Feste Betriebsrente, optional | 50 € | 600 € |
| Geldwerter Vorteil | 120 € | 1.440 € |
Zu 50 € effektivem Eigenanteil kommen rund 70 € staatliche Förderung im Monat, also 840 € im Jahr. Zahlt Ihr neuer Arbeitgeber zusätzlich 50 € als feste Betriebsrente, fließen mit Ihrem Eigenanteil rund 170 € monatlich in Ihre Vorsorge.
Warum die Übernahme wahrscheinlich ist. Sie haben über Ihren früheren Arbeitgeber und über uns bereits eine feste Betriebsrente. Kein neuer Arbeitgeber möchte Sie schlechterstellen als der bisherige. Deshalb wird die Übernahme in den allermeisten Fällen einfach fortgeführt.
Beispielhafte Darstellung. Der Zuschuss des Arbeitgebers ist freiwillig und kann höher oder niedriger ausfallen. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Steuerklasse und Steuerprogression ab. Ihren genauen Wert ermitteln wir individuell.
Zwei Wege, die das
Gesetz für Sie vorsieht.
Seit 2005 sieht das Betriebsrentengesetz ausdrücklich vor, dass Sie eine bestehende Versorgung zum neuen Arbeitgeber mitnehmen können. Dafür gibt es zwei Wege. Beide sind für Sie besser als ein neuer Vertrag.
Ihr neuer Arbeitgeber übernimmt die Zusage.
Ihre bestehende Zusage wird fortgeführt. Bei einer Direktversicherung heißt das: Ihr bisheriger Arbeitgeber scheidet als Versicherungsnehmer aus, Ihr neuer tritt an seine Stelle. Ihr Vertrag läuft unverändert weiter, lohnsteuerlich ändert sich für Sie nichts.
Ihr Guthaben wird übertragen.
Hier wandert nicht die Zusage, sondern ihr Wert. Ihr neuer Arbeitgeber erteilt Ihnen eine neue Zusage in gleicher Höhe, Ihr angespartes Kapital fließt als Einmalbetrag hinein. Auch dieser Weg ist gesetzlich vorgesehen.
Warum ein neuer Vertrag
Sie Geld kostet.
Statt einen der beiden gesetzlichen Wege zu gehen, wird Mitarbeitern beim Wechsel oft einfach ein völlig neuer Vertrag angeboten. Das ist weder nötig noch im Sinne der Regelung, und es hat für Sie handfeste Folgen.
Die Kosten fallen ein zweites Mal an. In jeder Direktversicherung stecken Verwaltungskosten, das ist normal. Bei einem neuen Vertrag fallen diese wieder an. Jedes Mal mindert das Ihre spätere Betriebsrente spürbar.
Was für Sie sinnvoll ist. Fragen Sie zuerst nach der Übernahme nach Nummer 1. Lässt sie sich in Ihrem Fall nicht darstellen, bleibt die Übertragung des Guthabens nach Nummer 2. Ein völlig neuer Vertrag sollte die Ausnahme sein, nicht die Regel.
Bitte kontaktieren Sie uns. Wir finden Lösungen und besprechen alle Optionen mit Ihrem neuen Arbeitgeber.
Mit oder ohne
neuen Arbeitgeber.
Wie es weitergeht, hängt davon ab, ob Ihr nächster Arbeitgeber schon feststeht. In den meisten Fällen ist die Mitnahme der bessere Weg: einfach, nahtlos und mit allen Vorteilen, die Sie bereits haben.
Sie haben einen neuen Arbeitgeber.
Wir übertragen Ihre Betriebsrente auf den neuen Arbeitgeber und stimmen alles direkt ab. Guthaben und Konditionen laufen ohne Unterbrechung weiter, die steuerlichen Vorteile bleiben. Ihr Aufwand: Sie nennen uns den Firmennamen, um den Rest kümmern wir uns.
Der neue Arbeitgeber steht noch nicht fest.
Auch dann bleibt Ihre Vorsorge erhalten. Sie können den Vertrag beitragsfrei ruhen lassen, Ihr Guthaben bleibt bestehen, oder ihn privat mit Ihren Konditionen weiterführen. Sobald ein neuer Arbeitgeber feststeht, holen wir die Betriebsrente zurück ins Firmenmodell.
In einem Schritt
zur Mitnahme.
Sie müssen sich um nichts Kompliziertes kümmern. Melden Sie sich einmal bei uns, den Rest wickeln wir für Sie ab.
Formular ausfüllen.
Ihr Name und, falls schon bekannt, Ihr neuer Arbeitgeber. Mehr brauchen wir zunächst nicht.
Wir prüfen die Übernahme.
Wir stellen die Unterlagen zu Ihrem Vertrag zusammen, sprechen mit dem neuen Arbeitgeber und bereiten die Übertragung vor.
Ihre Vorsorge läuft weiter.
Die Betriebsrente ist übertragen, Ihre Konditionen bleiben, Ihr Guthaben wächst weiter.
Was mit Ihren
Angaben passiert.
Ihr Betriebsrenten-Paket. Nach Ihrer Anfrage stellen wir Ihnen die Unterlagen zu Ihrer bestehenden Betriebsrente zusammen. Darin finden Sie die wesentlichen Vertragsdaten und die geltenden Regelungen.
Weitergabe an Ihren neuen Arbeitgeber. Auf Ihren Wunsch senden wir die Unterlagen an Ihren neuen Arbeitgeber, damit das Unternehmen auf einen Blick sieht, welche Regelungen in Ihrem Vertrag bestehen. Besonders wichtig ist die Zuschussregelung. Erfahrungsgemäß übernehmen Unternehmen bestehende Betriebsrenten häufig unverändert, in vielen Fällen sogar mit den gleichen Zuschüssen. Das hängt vom Betrieb ab, die Wahrscheinlichkeit ist aber hoch.
Kurz zusammengefasst. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt nur an die Stellen, die für die Übertragung nötig sind: Ihren neuen Arbeitgeber und den Versicherer Ihres Vertrags. Wir verkaufen Ihre Daten nicht und nutzen sie nicht für fremde Werbung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, eine Nachricht an kontakt@enevo-gmbh.de genügt. Näheres in unserer Datenschutzerklärung.